Sommerfest der Nachbarschaftshilfe

Am Do 30. Juni 2022 feierten wir nach langer Corona-Abstinenz mit unseren Helferinnen und Helfern unser Sommerfest im Bürger- und Seniorentreff. Die Freude über ein gemeinsames Wiedersehen war riesig.
Dabei wurde das Treffen natürlich auch als Fortbildung genutzt und alle auf den neuesten Stand bezüglich Nachbarschaftshilfe gebracht.

Nach wie vor würden wir uns über neue Helferinnen und Helfer freuen und falls Sie sich gerne sozial engagieren und nebenher noch ein kleines Taschengeld verdienen möchten, dann melden Sie sich doch einfach bei uns. Wir sind ein Team von aktuell 24 Helfern und Helferinnen, die unsere betagten bzw. kranken Mitbürger(innen) in Villingendorf im Alltag begleiten und unterstützen. Informieren Sie sich einfach unverbindlich auf unserer Homepage oder direkt über unser Büro , wir freuen uns schon auf Sie.    
Hier ein interessantes Video


Nachbarschaftshilfe

Wir bieten Ihnen stundenweise Hilfe an:

  • in Ihrem Haushalt
  • als Begleitung
  • zur Entlastung
  • zu Ihrer Unterstützung

Unsere Nachbarschaftshelfer
werden laufend fortgebildet.

Unsere Einsatzleiterin
Frau Seeburger 

organisiert für Sie gerne Unterstützung
in der näheren Umgebung.

Nachbarschaftshilfe
ist kein
 Pflegedienst, 

das heißt:
Keinerlei pflegerische Leistungen wie z.B. Medikamente richten und verabreichen, Stützstrümpfe an- und ausziehen, bzw. Unterstützung bei der Körperpflege, das ist Sache des Pflegedienstes.

 

Was muss ich tun, wenn ich Hilfe benötige 

  • Anfrage bei der Einsatzleitung  Waltraud Seeburger,
    Tel. 40 34 170, Büro Breite 8
  • Hausbesuch: Umfang klären, Zeit, Dauer, Art, Kosten
  • Nachbarschaftshelfer*in wird vorgestellt und angeleitet
  • Start der Hilfe und Unterstützung
  • ggf. Abstimmungsgespräch nach ca. 4 Wochen
  • Kosten: 15,00 €/Stunde, 0,40 €/km 
  • Zahlung über Bankeinzug oder Rechnung 
  • Keine Barzahlung 

Grenzen der Nachbarschaftshilfe 

  • Keine Großputzaktionen
  • Keine pflegerischen Tätigkeiten
  • Kein verbindlicher Winterdienst - Haftungsrecht
  • Wochenende und auf Abruf nur bedingt möglich! 

Die Grenzen sind grundsätzlich dann erreicht,
wenn das Ehrenamt an seine Grenzen stößt.